ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Der Eigentümer der Doppelhaushälfte, In der Wirde 7b, 26506 Norden, nachstehend Vermieter genannt, vermietet diese Doppelhaushälfte mit dem dazugehörigen Inventar.

 

01. Sobald der Vermieter den Buchungsauftrag schriftlich bestätigt und der Auftraggeber die Anzahlung termingerecht geleistet hat, ist der Mietvertrag geschlossen. Die Anzahlung beträgt 20% des Mietpreises. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung des Buchungsauftrages zu leisten. Der Rest des Mietpreises einschließlich Kurtaxe und Kaution ist spätestens 3 Wochen vor dem gebuchten Termin zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor dem Mietbeginn liegen, ist der volle Mietpreis zzgl. Kurtaxe sofort zu zahlen.

02. Leistet der Auftraggeber die Anzahlung nicht termingerecht, so ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus an andere zu vermieten.

 

03. Jeder Kurgast ist innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft durch den Vermieter in der Kurverwaltung anzumelden. Der Gast ist verpflichtet, den Kurbeitrag direkt an den Vermieter zu zahlen. Gast und Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrages. Einzelheiten regelt die allein verbindliche Kurbeitragssatzung.

 

04. Eine evtl. Stornierung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € von der geleisteten Anzahlung einbehalten. Erfolgt der Rücktritt bis 49 Tage vor Mietbeginn werden 30% des Mietbetrages, bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietbetrages, bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietbetrages,  bis 07 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietbetrages oder bei Nichtinanspruchnahme des Ferienhauses 100% des Mietpreises einbehalten, jedoch mindestens 100,- €.

 

05. Tritt bei mehreren Teilnehmern einer Reise einer oder mehrere der Reisenden von der Reise zurück, so haben die verbleibenden Reiseteilnehmer etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl zu tragen.

06. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm von dem Vermieter überlassene Doppelhaushälfte nebst dem darin befindlichen Inventar sorgfältig zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleiter oder seine Gäste angerichtet werden. Die Vollständigkeit bzw. Unversehrtheit des auf der Liste angegebenen Inventars gilt als von ihm anerkannt, falls er sie nicht binnen 2 Tagen nach Anreise beanstandet.

 

07. Es ist eine Kaution von 200,- Euro zu leisten. Bei erkennbaren Schäden an Mobiliar, Inventar oder Substanz der Mietsache, die auf den Mieter zurückzuführen sind, ist der Vermieter berechtigt die Kaution zur Deckung der Kosten einzubehalten. Etwaige Folgekosten bleiben davon unberührt und werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fehlendem Mobiliar oder Inventar gilt letzter Satz sinngemäß. Ansonsten wird diese Kaution 7 Tage nach Urlaubsende wieder ausgezahlt.

08. Das Rauchen in dem Ferienhaus ist nicht gestattet.

09. Das Ferienhaus darf nur von der im Vertrag festgelegten Anzahl von Erwachsenen und Kindern benutzt werden.

 

10. Betttücher, Bettbezüge und Handtücher sind vom Mieter mitzubringen und sind nicht Bestandteil des überlassenen Inventars.

11. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

 

12. Verstöße gegen die Hausordnung und/oder den Mietvertrag können zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages und/oder Verlust der gezahlten Kaution führen. Ersatzansprüche für bereits geleistete Miete bestehen in einem solchen Falle nicht.

13. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall entsprechend der den gesetzlichen Bestimmungen.

 

14. Mündliche Verabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

 

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüdenscheid

Lüdenscheid, den 01.07.2018  Martina Schneider, Paracelsusstraße 26, 58515 Lüdenscheid